05.09.2010

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Umwelt

Jetzt Rußpartikelfilter nachrüsten und saubere Vorteile sichern.

Rußpartikelfilter schonen die Umwelt und Ihr Portmonee – seit 2007 erst recht. Denn endlich wird die Filter-Nachrüstung vom Staat steuerlich belohnt und erhöht zudem noch den Wiederverkaufswert Ihres Fahrzeugs. Auch die neue Kennzeichnungsverordnung fördert die saubere Technologie. Denn erst ein Rußpartikelfilter sichert älteren Diesel-Pkws die Zufahrt zu den städtischen Umweltzonen.

Steuerliche Vergünstigungen garantiert

Am 1. April 2007 trat das Gesetz zur Förderung von Partikelfiltern für Dieselfahrzeuge in Kraft. Danach erhält jeder, der seinen Diesel-Pkw mit einem Filter nachträglich ausstattet, eine einmalige Kfz-Steuer-Entlastung von
€ 300. Die Förderung gilt rückwirkend vom 1. Januar 2006 bis zum 31.12.2009. Wer nicht nachrüstet, zahlt hingegen drauf – und zwar € 1,20 pro 100 ccm Hubraum. Diese Strafbesteuerung gilt vom 1. April bis zum 31. März 2011. Das heißt: Bei einem Durchschnittswagen fallen etwa € 25 zusätzliche Kfz-Steuern pro Jahr an!
Eine Nachrüstung rechnet sich aber nicht nur aus steuerlicher Sicht für Sie – auch in Hinblick auf den Wiederverkaufswert Ihres Dieselfahrzeugs. Das zeigt schon ein Blick auf die EurotaxSchwacke Liste. Hier verzeichnet ein Pkw mit Rußpartikelfilter eine durchschnittliche Wertsteigerung von rund
€ 600 – im Gegensatz zu einem Diesel ohne Filter.


Kennzeichnungsverordnung stoppt „Raucher“

Weitere Argumente für die Nachrüstung eines Rußpartikelfilters liefert die „Verordnung zur Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge“. Sie ermöglicht es den Kommunen, durch Fahrverbote für saubere Stadtluft zu sorgen. Ab Januar 2008 werden die ersten Umweltzonen in Städten wie z.B. Berlin, Stuttgart, Hannover, Mannheim und München eingeführt. Weitere Städte folgen.

Nach der Kennzeichnungsverordnung werden Kraftfahrzeuge entsprechend ihrer Partikelemission in vier Schadstoffgruppen eingeteilt. Die Schadstoffgruppen 2 bis 4 werden durch farbige Plaketten (rot, gelb oder grün) gekennzeichnet und orientieren sich an den europäischen Grenzwertstufen. Diese Fahrzeuge sind von den Verkehrsbeschränkungen in den Umweltzonen ganz oder teilweise ausgenommen. Kraftfahrzeuge der Schadstoffgruppe 1 erhalten keine Plakette und müssen mit massiven Fahrverboten rechnen.

Ausgabestellen für die Plaketten sind neben den Kfz-Zulassungsstellen, die Technischen Überwachungsvereine (TÜV) und über 30.000 zur Abgasuntersuchung zugelassene Werkstätten.

Um Fahrbeschränkungen in Umweltzonen zu vermeiden, sollten Sie Ihren Wagen rechtzeitig mit einem leistungsfähigen Rußpartikelfilter nachrüsten. Er sorgt dafür, dass selbst starke „Raucher“ älterer Fahrzeuggenerationen eine Einstufung in eine bessere Partikel-Schadstoffklasse erreichen. Grundsätzlich werden zwei verschiedene Filtertypen unterschieden: Teil- und Vollfiltersysteme.